Einsitzer Rodelschlitten dürfen nur von Einzelpersonen (ohne Kind) benützt werden. Zweisitzer Rodelschlitten dürfen nur von zwei Personen benützt werden. Zum Beschleunigen den Bedienungshebel nach vorne drücken. Zum Bremsen den Bedienungshebel zum Körper ziehen (NICHT Zurücklehnen!!).
Die Benützung der Sommerrodelbahnen ist nur dann gestattet, wenn:
- den geltenden Vorschriften und den Anordnungen des Personals entsprochen wird.
- sie mit den verfügbaren Beförderungsmitteln möglich ist.
Von der Benützung der Rodelbahnen sind grundsätzlich ausgeschlossen:
- Fahrgäste, welche die vorgeschriebene Ordnung nicht beachten,
- Fahrgäste, die sich den Anordnungen des Personals widersetzen,
- alkoholisierte Personen.
Richtige Handhabung des Rodelschlittens
Die Benützung der Rodelbahnen für Kinder unterliegt folgenden Einschränkungen:
Kinder zwischen 3 und 8 Jahren dürfen die Bahnen nur zusammen mit Älteren (über 8 Jahre) auf zweisitzigen Rodelschlitten benützen.
Die Benützung der Rodelbahn für Kinder unter 3 Jahren ist verboten.
Folgendes ist zu beachten:
- Das Einsteigen in und Aussteigen aus den Rodelbahnen ist nur an den hiefür bestimmten Stellen zulässig.
- Das Stehenbleiben auf der Strecke ist verboten.
- Ein Zusteigen auf der Strecke ist verboten.
- Bei erzwungener Fahrtunterbrechung ist die Rodelbahn sofort mit dem Rodelschlitten zu verlassen.
- Vor der Abfahrt hat sich der Benützer über die freie Bahn und einen Mindestabstand von 25 m zum Vordermann zu überzeugen.
- Die Fahrt ist in angemessener Zeit zu beginnen.
- Die Hinweisschilder auf der Bahn sind zu beachten und einzuhalten.
- Das Betreten der Rodelbahnen ist verboten.
- Die Anweisungen des Personals sind zu befolgen.
- Die Handybenutzung jeglicher Art ist verboten.
- Blick ausschließlich in Fahrtrichtung.
- Allfällige Personen- oder Sachschäden, die in Zusammenhang mit der Benutzung der Sommerrodelbahn entstanden sind, sind unverzüglich dem Betreiber zu melden.
Rodeln ist verboten für:
- Schwangere
- Kinder unter 3 Jahren
- Personen in Badebekleidung
- Personen ohne geeignetes Schuhwerk
- Personen ohne Oberbekleidung
- Alkoholisierte Personen
- Personen die körperlich nicht in der Lage sind den Schlitten ordnungsgemäß zu bedienen